Luxemburgische SARL ohne Bankkonto: Reform 2026
Dieser Artikel untersucht eine Reform aus dem Jahr 2026, die die luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) betrifft und die traditionelle Anforderung aufhebt, das Kapital vor der Gründung auf ein Bankkonto einzuzahlen. Er erläutert, was diese Änderung für Gründer bedeutet, die Gesellschaften schneller und mit weniger Hürden errichten möchten. Der Beitrag ordnet die Reform in Luxemburgs umfassendere Bemühungen ein, die Unternehmensgründung für internationale Investoren zu vereinfachen.