BEDNARZ LAW beriet Minderheitsgesellschafter von MISBHV

BEDNARZ LAW gab bekannt, dass sie die Minderheitsgesellschafter von MISBHV bei einer Anteilsveräußerung beraten hat. Die Kanzlei dankte allen beteiligten Parteien für ihre konstruktive Zusammenarbeit und ihr Vertrauen und wünschte den neuen Eigentümern von MISBHV weiterhin viel Erfolg.

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