Steuerliche Strukturierung

Ein Unternehmen, seine Gruppe und seine Eigentümer so aufstellen, dass Gewinne, Einkünfte und ein späterer Verkauf klar und vertretbar besteuert werden.

Die meisten Unternehmen wählen ihre Struktur nicht; sie wachsen in sie hinein. Für eine neue Tätigkeit wird eine zweite Gesellschaft gegründet, eine Immobilie wird privat gekauft, weil es damals einfacher war, der Gründer bezieht die Mischung aus Gehalt und Dividende, die ihm im ersten Jahr empfohlen wurde. Jeder Schritt war vernünftig; zusammen können sie dazu führen, dass Gewinne doppelt besteuert werden, Verluste in der falschen Gesellschaft festsitzen und ein Verkauf oder eine Nachfolge weit mehr kostet als nötig.

Steuerliche Strukturierung bedeutet, dieses Gefüge als Ganzes zu prüfen und bewusst zu entscheiden, wo Tätigkeiten, Vermögenswerte und Einkünfte angesiedelt sein sollen. Sie betrifft die Eigentümer ebenso wie die Gesellschaften und die kommenden Jahre ebenso wie die Gegenwart:

  • die Regeln zu Holdinggesellschaften und zur steuerlichen Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, die über sie nach oben fließen;
  • die Regeln zu Organschaft und Gruppenbesteuerung und zur Zusammenfassung der Ergebnisse verbundener Gesellschaften;
  • die Regeln dazu, wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus dem Unternehmen bezieht – Gehalt, Dividenden, Zinsen oder Sachbezüge – und wie jede dieser Formen besteuert wird;
  • die Regeln dazu, wo eine Gesellschaft steuerlich ansässig ist, wann sie anderswo eine Betriebsstätte hat und wo ihre Gewinne besteuert werden;
  • die Regeln dazu, wo geistiges Eigentum gehalten wird, und zur Besteuerung der Einkünfte, die es erzielt;
  • die Regeln zur Finanzierung einer Tochtergesellschaft mit Eigenkapital oder mit Darlehen und zu den Grenzen für Zinsen innerhalb einer Gruppe;
  • die Regeln zur Verlegung einer Gesellschaft, ihrer Vermögenswerte oder ihres Eigentümers in ein anderes Land und zur Steuer, die beim Wegzug anfällt;
  • die Regeln zu grenzüberschreitenden Gestaltungen, die den Behörden vor oder bei ihrer Umsetzung gemeldet werden müssen;
  • die Regeln zu den steuerlichen Kosten der Übertragung von Anteilen auf die nächste Generation, durch Schenkung oder im Erbfall.

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