- Startseite
- Baurecht
- Prozessführung und Streitbeilegung
- Unbezahlte Bauleistungen
Unbezahlte Bauleistungen
Zahlung für erbrachte, aber unbezahlte Bauleistungen durchsetzen – ob Sie Hauptunternehmer, Subunternehmer oder Lieferant sind.
Die Arbeiten sind fertig oder fast fertig, und die Rechnungen kommen immer wieder zurück – bestritten, zurückgestellt oder mit Beanstandungen beantwortet, die niemand erhoben hat, solange Sie auf der Baustelle waren. Für ein Bauunternehmen, einen Subunternehmer oder einen Lieferanten ist Geld, das auf einem Projekt offensteht, meist Geld, das bereits für Arbeitskräfte und Material ausgegeben wurde, und jeden Monat, den es unbezahlt bleibt, finanzieren Sie aus eigenen Mitteln. Abwarten hilft selten: Je länger eine Forderung liegt, desto mehr Gegenforderungen zieht sie an und desto weniger ist womöglich noch einzutreiben.
Die Durchsetzung ist selten mit einer einzigen Mahnung getan. Die Forderung muss belegt, die Einwände des Auftraggebers müssen entkräftet und das passende Verfahren für Betrag und Art des Streits gewählt werden. Maßgeblich sind dabei:
- die Regeln zur Erstellung der Schlussrechnung und dazu, was Schweigen oder ein verspäteter Einwand des Auftraggebers bedeutet;
- die Regeln zu Mahnung, Verzugszinsen und Beitreibungskosten und dazu, ab wann sie jeweils laufen;
- die Regeln zur Aufrechnung, wenn einer Rechnung eine Gegenforderung wegen Mängeln oder Verzug entgegengehalten wird;
- die Regeln zum Direktanspruch eines Subunternehmers gegen den Auftraggeber, wenn der Hauptunternehmer nicht zahlt;
- die Regeln zum Eigentumsvorbehalt an Material und zum Recht, das Werk bis zur Zahlung des Preises zurückzubehalten;
- die Regeln zu den Sicherheiten, die ein Unternehmen für seinen Werklohn verlangen oder eintragen lassen kann, von der Zahlungsbürgschaft bis zur Sicherungshypothek auf dem Grundstück;
- die Regeln zu Eilverfahren und Mahnverfahren für eine Forderung, die nicht ernsthaft bestritten wird;
- die Regeln zum Nachweis von Menge und Wert der Arbeiten, wenn der Auftraggeber den Betrag bestreitet;
- die Regeln zur Insolvenz des Auftraggebers – Anmeldung der Forderung und was aus dem Projekt noch zu holen ist.
Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei.
Zugehörige Anwälte
Die Anwälte der Kooperation sind noch nicht veröffentlicht.
Sie brauchen rechtliche Unterstützung?
Sagen Sie uns, worum es geht — wir bringen Sie mit dem passenden Experten in unserer Kooperation zusammen.
Kontakt aufnehmen