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Anteilskaufverträge
Der Vertrag, mit dem Anteile an einer Gesellschaft den Eigentümer wechseln, samt Preis, Zusagen beider Seiten und Verteilung der Risiken.
Sobald sich die Parteien auf einen Preis geeinigt haben, kann der Anteilskaufvertrag wie reine Formsache wirken. Tatsächlich wird das Geschäft erst hier gemacht. Er entscheidet, wofür der Käufer bezahlt, was der Verkäufer über die Gesellschaft zusagt und was geschieht, wenn sich eine dieser Zusagen Monate nach dem Vollzug als falsch erweist. Ein Verkäufer, der unterschreibt, ohne die Haftungsgrenzen zu lesen, oder ein Käufer, der sich auf eine vage Garantie verlässt, merkt es im ungünstigsten Moment.
Der Vertrag muss lange nach dem Abschluss tragen, wenn die Menschen, die ihn verhandelt haben, vielleicht längst andere Aufgaben haben. Er regelt den Preis, die Zusagen und die Zeit zwischen Unterzeichnung und Vollzug:
- die Regeln zur Festlegung des Kaufpreises, sei es über einen Locked-Box-Stichtag oder über eine Abrechnungsbilanz zum Vollzug;
- die Regeln zu Earn-outs und zum Schutz des Verkäufers, während der Käufer das Unternehmen führt;
- die Regeln zu den Garantien des Verkäufers und zu den Offenlegungen, die sie einschränken;
- die Regeln zu Freistellungen für Risiken, die der Käufer bereits kennt;
- die Regeln zur Begrenzung der Haftung des Verkäufers – Höchstbeträge, Mindestbeträge für Ansprüche und die Frist, innerhalb derer ein Anspruch geltend gemacht werden kann;
- die Regeln zur Führung des Unternehmens zwischen Unterzeichnung und Vollzug und zu den Ereignissen, die einer Seite den Rücktritt erlauben;
- die Regeln zu Treuhandkonten, dem Einbehalt eines Teils des Kaufpreises und der Versicherung der Garantien;
- die Regeln zur Beilegung von Streit über die Abrechnungsbilanz durch einen unabhängigen Sachverständigen.
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